Krankenhausbau
Jahreskrankenhausbauprogramm 2011 - Vorwegfestlegungen 2012 bis 2015
Aufbau und Erhalt einer leistungsfähigen Krankenhausstruktur in allen Landesteilen ist eine wesentliche Kernaufgabe des Staates im Rahmen der Daseinvorsorge. Über das System der dualen Krankenhausfinanzierung werden notwendige Investitionskosten der in den Krankenhausplan aufgenommenen Kliniken von der öffentlichen Hand (zuständig sind die Bundes-länder) und die Betriebskosten über die Entgelte der Krankenversicherungen finanziert.
Der Freistaat hat seinen Finanzierungsverpflichtungen für die Krankenhäuser stets hohe Priorität eingeräumt und gemeinsam mit seinen Kommunen seit Beginn der staatlichen Krankenhausförderung im Jahr 1972 über 20 Milliarden Euro für Investitionen bereit gestellt. Allein im Jahr 2011 beträgt der Förderetat 450 Millionen Euro. Mit diesen kontinuierlich hohen Investitionsleistungen nimmt der Freistaat im Ländervergleich eine Spitzenposition ein.
Der überwiegende Teil der Mittel wird über jährliche Investitionsprogramme für Anpassungs- und Neubaumaßnahmen an Krankenhäusern eingesetzt. Gegenwärtig sind 110 Projekte mit einem Gesamtkostenvolumen von etwa 1,4 Milliarden Euro zur Finanzierung in einem Jahreskrankenhausbauprogramm eingeplant. Dabei handelt es sich um dringende Maßnahmen zur Modernisierung der Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen, zur Neugestaltung der Pflegebereiche oder zur Verbesserung von Betriebsstrukturen. Daneben fließen auch erhebliche Gelder (aktuell rd. 191 Millionen Euro) in die Erneuerung der technischen Ausstattung der Kliniken, im besonderen für die Beschaffung von medizinisch-technischen Geräten.
Die Mittel der staatlichen Krankenhausförderung sind nur für Investitionen in die akutstationäre Versorgung einsetzbar. Aufwendungen für andere Behandlungsangebote der Kliniken (z.B. ambulante oder rehabilitative Versorgung) können damit nicht finanziert werden.
